AGB Sandhi Yoga, Stand 03. Oktober 2023
1 Leistungen
Abos:
Diese haben die in der Preisliste ausgewiesene Gültigkeit ab Kaufdatum (z.B. 10mal Yoga in 4 Monaten). Sie berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vorher definierten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt oder übertragen werden.
Personal Yoga:
Beim Personal Yoga ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Yogatermin erforderlich. Erfolgt die Absage später, wird die Einheit berechnet oder von dem Mehrfachabo abgezogen.
Feste Kurse und Workshops:
Die Anmeldung zu einem festen Kurs oder einem Workshop kann schriftlich, online oder mündlich erfolgen. Nachfolgend erhält der/die Teilnehmer:in eine Buchungsbestätigung per Email. Nach eingegangener Zahlung wird der Vertrag wirksam. Nimmt der/die Teilnehmer:in an einem Kurs oder an einem Workshop teil, ohne dass diesem zuvor die Bestätigung zugegangen ist, gilt der Vertrag mit Teilnahmebeginn als geschlossen. Bei Workshops oder Kursen mit festen Terminen (z.B. Yoga mit Baby) berechtigt der Kauf des Kurses oder der Workshopreihe zum Besuch aller angegebenen Termine. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt oder ausbezahlt werden. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der Veranstaltungsräume, sowie des Programm-/Zeitablaufs und des/der Lehrer:in behalten wir uns vor. Ebenso die ersatzlose Streichung von festen Kursen oder Workshops bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl. Die Teilnehmer:innen werden im Fall von Terminabsagen spätestens 4 Tage vor Beginn in Kenntnis gesetzt. Sollte der Kurs/Workshop von unserer Seite aus nicht zustande kommen, bezahlen wir die Teilnahmegebühr zu 100% zurück. Ansprüche aus Programmänderungen oder Terminabsagen sind ausgeschlossen.
2 Zahlungen
Feste Kurse und Workshops mit festen Terminen sowie alle Yoga-Abos sind im Voraus zur Zahlung fällig und müssen vollständig bezahlt werden. Anzahlungen sind nicht zulässig.
Feste Kurse müssen spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bezahlt sein, es sei denn der Kurs startet 1 bis 7 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung. In diesem Fall ist die Kursgebühr sofort fällig.
Workshops: Die Fälligkeit der Workshopgebühren beträgt 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung, es sei denn der Workshop findet 1 bis 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung statt. Dann ist die Workshopgebühr sofort fällig.
3 Krankheit/Ruhezeit
Bei Krankheiten, die länger als 1 Woche andauern, verlängert Sandhi Yoga die Yoga-Abos um die entsprechenden Krankheitstage. Die sofortige Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attestes ist in jedem Fall Vorraussetzung. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.
Im Falle der Buchung eines festen Kurses oder Workshops ist eine Ruhezeit ausgeschlossen. Es ist aber möglich eine Ersatzperson zu schicken. Diese muss von dem/der Teilnehmer:in eigenverantwortlich gesucht werden.
4 Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des/der Yogaschüler:in, insbesondere Kleidung, Wertgegenständen und Geld, wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Sandhi Yoga haftet nicht für von dem/der Schüler:in ausschließlich selbst verschuldetet Unfälle.
Schäden an Sandhi Yoga, sind von dem/der Teilnehmer:in zu ersetzen.
Bei Ausfall des Yogabetriebes aus Gründen, die Sandhi Yoga nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzstunden.
In allen Fällen, in denen Sandhi Yoga abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadensersatz verpflichtet ist, haften wir nur soweit, wie dem Sandhi Yoga oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Für die Nutzung der vom Sandhi Yoga angebotenen Leistungen verlangt Sandhi Yoga, dass der Teilnahme keine bestehenden körperlichen Gebrechen oder gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Gibt es solche körperlichen Gebrechen oder gesundheitliche Einschränkungen, muss Sandhi Yoga vor Trainingsbeginn über diese Beeinträchtigung informiert werden. Zudem muss der/die Teilnehmer:in eine/n Arzt/Ärztin oder Spezialist:in aufsuchen und sich die Unbedenklichkeit der Teilnahme am Yogaunterricht bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigung muss dem Sandhi Yoga vor Unterrichtsbeginn unaufgefordert vorgelegt werden. Insbesondere wird diese verlangt bei: Risikoschwangerschaft oder Schwangerschaftsbeschwerden, künstlicher Befruchtung, Krebskrankheiten, akuter Endometriose, Bluthochdruck, Thrombose, Herz- Kreislauf- und/oder Arterienproblemen, frischen Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akuter Migräne, Herzschrittmacher, Tumoren, künstlichen Implantaten (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten), Knochenbrüchen.
5 Stornierung-Rücktrittsrecht
Bei einer Onlinebuchung über unseren Partner Eversports kann eine Stornierung, sofern sie innerhalb der Stornierungsfrist erfolgt, selbstständig über Eversports erfolgen. Anderenfalls muss eine Stornierung schriftlich an Sandhi Yoga erfolgen.
Die Stornierungsfristen für feste Kurse und Workshops sind online beim Buchungsvorgang (vor Abschluss des Vertrags) einzusehen oder in der Buchungsannahme, insofern die Buchung schriftlich über uns erfolgte.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist eine Stornierung ausnahmslos ausgeschlossen. Es ist möglich eine Ersatzperson zu schicken. Diese muss von dem/der Teilnehmer:in eigenverantwortlich gesucht werden.
6 Datenschutz, Nichtigkeitsklausel
Die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Sandhi Yoga richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der durch den Nutzer erteilten Einwilligung zur Verwendung seiner/ihrer Daten. Die Erhebung von Information zur individuellen Gesundheit der Schüler:innen unterliegt besonderer Vorsicht und dient nur zur Prävention von Verletzungen und zur besseren Qualität des Unterrichts. Die Angabe ist freiwillig. Die Speicherung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten kann auf Anfragen unmittelbar widerrufen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.